01.03.2023 Aufhebung Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Zum 01.03.2023 wurde die Aufhebung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veranlasst.
28.02.2023 Handlungsempfehlungen BLSV
Nachstehend aktuelle Handlungsempfehlungen des BLSV für Sportvereine während der Corona-Pandemie vom 28.02.2023:
25.10.2022 FAQ Coronavirus BLSV
Nachstehend eine aktuelle FAQ-Liste Corona-Auswirkungen des BLSV auf den organisierten Sport vom 25.10.2022:
04.08.2022 Aktuelles Schreiben BLSV an Vereine
28.07.2021 Übernahme Jahresbeiträge für Grundschüler
Der Freistaat Bayern übernimmt für alle bayerischen Grundschüler im kommenden Schuljahr den Jahresbeitrag bei Neueintritten in einen bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro.
Darüber hinaus wird die Bayerische Staatsregierung das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ fördern. Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 erhalten zum ersten Kindergarten- bzw. Schultag einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens.
Weitere Informationen:
https://www.blsv.de/pressemitteilung/freistaat-uebernimmt-vereinsbeitraege-fuer-kinder/
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-juni-2021/
10.05.2021 Ergänzende Informationen BLSV
Ergänzend zu den hier aufgeführten Informationen verweisen wir auf die Homepage des BLSV. Hier weitere Nachrichten sowie diverse Vorlagen (Plakate, Bestätigungen, usw.) zum Download bereitgestellt:
22.06.2020 Muster Hygienschutzkonzept
Zur Orientierung stellt der BLSV ein Muster für ein Hygieneschutzkonzept
zur Verfügung, das die einzelnen Punkte der Rahmenverordnung beinhaltet. Außerdem besteht die Möglichkeit, dieses Konzept individuell auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Zum Aushang stehen Plakate zum Download bereit. Wir weisen aber darauf hin, dass die bereitgestellten Dateien
lediglich eine Handreichung darstellen, der BLSV aber keine Haftung für beschlossene Hygieneschutzkonzepte einzelner Vereine übernimmt:
03.06.2020 Rahmenhygienekonzept Sport
Anbei eine gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 29.05.2020. Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird für die Ausarbeitung und Umsetzung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten im Bereich des Sports (§ 9 der 5.BayIfSMV) ein Mindestrahmen vorgegeben. Die Bekanntmachung tritt am 08.06.2020 in Kraft.
01.06.2020 Hinweis zum Thema Legionellen
Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. (DVQST) weist in einer aktuellen Veröffentlichung auf aktuelle und generelle Problematiken zur Thematik Legionellen bei Schließung von bestimmungsgemäßen Betrieben von Trinkwasser-Installationen (z.B. Vereinsheime) hin. Eine Veröffentlichung dieser Information ist u.a. über den Landessportverband Hessen abrufbar.